Tauschnix e.V. vs GVL?
bjo am 5. Mai 2008 um 02:02Der Verein Tauschnix betreibt eine Aufklärungskampagne auf Schulhöfen und propagiert das Mitschneiden von Internetradio als legales Mittel der Musikbeschaffung. In den GVL-Nutzungsbedingungen findet sich doch folgender Abschnitt:
6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms
Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Webcaster im Markt allgemein erhältliche, effektive technische Maßnahmen einsetzen, die darauf abzielen, zu verhindern, dass:
(a) der Empfänger der Übertragung oder jede andere Person das Programm des Webcasters allein oder zusammen mit weiteren Übertragungen anderer Webcasters automatisch scannen kann, um so bestimmte Musikaufnahmen aus den Programmen herauszufiltern; und
(b) der Empfänger der Übertragung Vervielfältigungen der Musikaufnahmen herstellen kann (mit Ausnahme technisch bedingter, vorübergehender Vervielfältigungen).
Verstösst somit jedes Webradio, welche keine Maßnahmen gegen das Streamrippen ergreift, und somit das laut Tauschnix legitime Mitschneiden ermöglicht, gegen die GVL-Nutzungsbedingungen?
Nachtrag: Die GVL äußert sich wie folgt dazu:
Es ist richtig, dass ein legales Internet-Webcasting-Angebot als Quelle für private Vervielfältigungen im Rahmen von § 53 UrhG genutzt werden darf. [...] Ob und inwieweit der Webcaster gegen die Betriebsvoraussetzungen der GVL für die Webcasting-Lizenz verstößt, wenn er technische Mittel nicht einsetzt, die die Vervielfältigung von Musikaufnahmen unterbinden, muss nach den Bedingungen des konkreten Angebotes und des individuellen Lizenzvertrages beurteilt werden.
am 5. Mai 2008 um 12:59 Uhr.
Nein, denn diese “effektiven Maßnahmen” sind ein reiner Wunschtraum der Labels und existieren nicht.
Wenn diese Kampagne Wirkung zeigt ist es aber wohl nur noch eine Frage der Zeit, dass sie versuchen, dem Konsumenten das Mitschneiden zu verbieten.
am 5. Mai 2008 um 13:11 Uhr.
Es existiert zumindest ein AntiRip-Tool. fx-radio.de setzt z.B. eins ein, welches alle paar Sekunden den Shoutcast-Meta-Tag verändert.
am 17. Mai 2008 um 04:23 Uhr.
Kann schon sein.. aber solange man es anhören kann, kann man es immer auch mitschneiden – beispielsweise indem man line out und line in verbindet. Zur Not nimmt man ein Mikrofon.
Der Kampf gegen das Kopieren ist auf technischer Ebene nicht zu gewinnen. Man kann sicherlich die Know-How-Schwelle höher legen, aber wirklich verhindern können wird man das Kopieren nie.
Dann gibt es da noch den Weg über Server auf irgendwelchen Inselgruppen, beispielsweise Antigua und Barbuda, die gar kein Copyright in dem Sinne kennen.
Und selbst wenn es doch geht, ist immer noch unsicher, ob man dann auch wirklich losgeht und die Platte kauft.
Lustig: Der Anreiz, Musik zu kaufen wird ja ebenfalls mit allen Mitteln verringert via DRM und Kopierschutz. Bei DRM sehen’s die Labels die Unsinnigkeit inzwischen immerhin ein.
am 21. Mai 2008 um 17:13 Uhr.
Klar, analog mitschneiden kann man immernoch. Server in fernen Ländern mögen was bringen, wenn es um die Herausgabe von Logfiles geht, aber wenn du aus Deutschland heraus streamst, ist der Sitz in Deutschland entscheidend, egal wo der Server steht.