Fast schon Realität
bjo am 1. Juni 2008 um 14:20Vor ca. einem Monat flog Goms von Hamburg nach Zürich. Offensichtlich private Sicherheitsbedienste fragten ihn auf dem Flughafen, ob er illegale MP3s auf seinem Laptop habe. Wir fragten uns, ob dies wohl rechtmäßig sei – und Goms überlegte, demnächst die Inhalte seines Laptops zu verschlüsseln. Udo Vetter verlinkte nun in seinem lawblog eine Artikel bei Futurezone. Laut dem “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” [ACTA] sollen der Zoll und andere Behörden Laptops, Ipods etc. auf illegale Inhalte durchsuchen dürfen.
Abgesehen davon, dass Kommentaroren im lawblog die Frage stellten, was dann mit Firmengeheimnissen geschieht, kommt ebenso die Frage auf, wie die Nachweisbarkeit legaler MP3s gesichert werden soll.
Oder werden generell alle MP3s, bis man die entsprechenden Rechnungen oder Orginal-CDs vorgelegt hat, als illegal angesehen? Und wenn jemand die Durchsuchung verweigert, oder ein Passwort nicht rausrückt, dann ist er sowieso verdächtig. Denn wer nichts zu verbergen hat….
am 1. Juni 2008 um 22:58 Uhr.
[...] zu kommen, Bundestrojaner inklusive. Und am Meer des alltäglichen Wahnsinns wird die wichtige Frage gestellt, wie denn „legale“ von „illegale“ Musik unterschieden wird. Wahrscheinlich [...]
am 3. Juni 2008 um 14:56 Uhr.
Zur not tagge ich eben alle Dateien mit “Pravatkopie von XY”. Oder ich sag ich habs in der Schweiz runtergeladen, bei nem Radio mitgeschnitten o.ä.
Zumindest sollte noch gelten, dass mir die Behörden erstmal eine Schuld nachweisen müssen.
Btw, Bjo: Mail erst eben gesehen. Mails am bebsten an diese Addi hier. Die aus DE schaue ich kaum noch an.
am 3. Juni 2008 um 17:45 Uhr.
Ob in der Schweiz runtergeladen dann noch hilft? Vergleich: THC-Erwerb in NL legal, Besitz hier illegal, da bringt Erwerb woanders ja nichts. Aber die Nachweisbarkeit ist dann echt die Frage.